Das in der Online-Beratung eingesetzte Personal verfügt über entsprechende Feldkompetenz zur Beratung Studierender sowie eine klinisch-psychologische Qualifikation nach dem Psychologengesetz.
Das eingesetzte Personal hat im Beratungsbereich Fachkompetenz im jeweiligen Themenfeld. Die Fähigkeit zur Einschätzung der psychosozialen Rahmenbedingungen der jeweils angesprochenen Zielgruppen wurde durch Berufspraxis und Beratungsstellenarbeit erworben.
Um Ratsuchende qualifiziert weiter verweisen zu können, müssen die BeraterInnen über ausreichendes Wissen über andere angemessene Beratungsmöglichkeiten verfügen.
Das in der Online-Beratung eingesetzte Personal ist verpflichtet, an regelmäßigen Supervisionen mit fachlich qualifizierten SupervisorInnen teilzunehmen.